2 USt. Kennzahlen für eine Buchung

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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Martina 33
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2 USt. Kennzahlen für eine Buchung

Beitrag von Martina 33 »

Wie gehe ich vor, wenn ich 
1. für eine Zahlung (bei Bauleistung - also ohne USt.) für die UVA sowohl die Kennzahl 048 als auch die Kennzahl 082 aufscheinen soll. 
2. für innengemeinschaftlichen Erwerb (also eine Rechnung aus dem EU-Raum) sowohl die Kennzahl 072 als auch die Kennzahl 065 aufscheinen soll. 
Unterm Strich ist es zwar kostenneutral, aber die Umsatzsteuer muss einmal ein Ausgabe und einmal als Vorsteuer, also Einnahme gebucht werden. Das sind die Erfordernisse des Finanzamts und mein Steuerberater benötigt dies so für die UVA. 
Danke für eine sehr rasche Antwort.
Tom
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RE: 2 USt. Kennzahlen für eine Buchung

Beitrag von Tom »

Ein sehr guter Freund von mir ist Großbetriebsprüfer beim Finanzamt. Ich habe ihm diese und andere Fragen hinsichtlich Umsatzsteuer gestellt. Seine Antwort: "Frag mich nicht. Beim Umsatzsteuergesetz kennt sich niemand aus."
Also weiß ich es auch nicht und auch kaum wer anderer. 
Selbst mache ich es so: Innergemeinschaftliche Erwerbe mit 0% USt. verbuche ich einfach als Ausgabe mit 0% USt und basta!
Ist zwar falsch, aber wenn die richtige Verbuchung dasselbe USt-Ergebnis liefert, nämlich nix, wird die Nachzahlung bei einer ggf. durchgeführten Betriebsprüfung wahrscheinlich in erträglicher Höhe ausfallen.
Meine diesbezüglichen Beträge sind aber sehr bescheiden.

Bei den Bauleistungen steige ich vollkommen aus. Da gibt es die "Reverse Charge", weil die Bauleistungslieferanten sowieso nur lauter Betrüger sind...

Ich sage immer: Das am 1.1.1973 in Österreich eingeführte Umsatzsteuergesetz (Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteurabzug) war eine Fehlgeburt mit voll geöffneten Türen und Toren für Betrüger. Daher ist das Gesetz durch die zahlreichen Reparaturnovellierungen mittlerweile so kompliziert geworden, dass sich niemand wirklich auskennt. Auch nach vielversprechenden Notoperationen sterben Fehlgeburten normalerweise früher.

Aber die Steuerberater leben gut von diesem Irrsinn. Was nicht bedeutet, dass sich sich wirklich auskennen.

P.S.: Ein Gesetz, das von weniger als 50% der betroffenen Personen nicht verstanden wird, sollte ungültig sein. Wäre logisch. Aber das ist leider kein Kriterium.
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