Ich bin noch immer mit dem Nachtrag beschäftigt. Nun ist Mitte April eine Mieterin aus Top 20 ausgezogen und es wurde vereinbart, dass sie nur den halben April Miete und Betriebskosten zahlt. Die bisherige Verwaltung hat daher als Lösung 2 mal Top 20 angelegt und das zweite Top 20 wurde als Leerstand deklariert und nur für das BK Akonto ohne Mwst. angelegt, was korrekt ist. Wie kann ich diesen Vorgang in diesem Programm machen?
Danke für die Antwort.
... hab vergessen hinzufügen: In der Tabelle Häuser, Reiter >Objekte> ist die fast (neue Objekte im Haus anlegen) nicht zu finden oder ich bin blind - bin schon etwas verzweifelt :(
Neues Objekt nur für 1 Monat anlegen
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Martina 33
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Tom
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RE: Neues Objekt nur für 1 Monat anlegen
In 1bisX geht das so nicht. Die Anzahl Objekte im Haus soll immer den tatsächlichen Bestand widerspiegeln. Neue Objekte anlegen ist seit Version 5 in der 1bisX Zentrale: Spalte Haus, Taste Stammdaten... Die Taste [neue Objekte im Haus anlegen] gibt es seit Version 5 nicht mehr.
Die Lösung für die halbe Monatsvorschreibung ist ganz einfach: Bei Mieterwechsel klicken Sie immer auf [Neu]. Ist der Wechsel nicht zu Monatswechsel, werden Sie gefragt, ob die Vorschreibung geteilt werden soll. Wenn ja, werden die Beträge automatisch berechnet und eine Gutschrift und eine Sonderrechnung ausgestellt.
Das funktioniert auch rückwirkend. Aber natürlich können Sie auch manuell eine Gutschrift (Sonderrechnung mit Minusbetrag) ausstellen oder alternativ die Minusbeträge an freien Positionen 5 bis 8 auf der Vorschreibung April eintragen. (Den BK-Betrag auf Position 2 NICHT ändern! Der wird noch für die BK-Abrechnung benötigt.)
Die Lösung für die halbe Monatsvorschreibung ist ganz einfach: Bei Mieterwechsel klicken Sie immer auf [Neu]. Ist der Wechsel nicht zu Monatswechsel, werden Sie gefragt, ob die Vorschreibung geteilt werden soll. Wenn ja, werden die Beträge automatisch berechnet und eine Gutschrift und eine Sonderrechnung ausgestellt.
Das funktioniert auch rückwirkend. Aber natürlich können Sie auch manuell eine Gutschrift (Sonderrechnung mit Minusbetrag) ausstellen oder alternativ die Minusbeträge an freien Positionen 5 bis 8 auf der Vorschreibung April eintragen. (Den BK-Betrag auf Position 2 NICHT ändern! Der wird noch für die BK-Abrechnung benötigt.)
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Tom
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RE: Neues Objekt nur für 1 Monat anlegen
Also: Bei Mieterwechsel - ob zu Monatsende oder Monatsmitte oder zukünftig oder rückwirkend oder zum nächsten Vorschreibungsmonat - immer auf [Neu] klicken und das Enddatum des bisherigen Mieters (des bisherigen Leerstands) angeben/bestätigen. Den Rest erledigt das Programm entsprechend Ihrer Angaben.
Eine Teilung der Kosten in Gutschrift für den bisherigen Mieter/Leerstand und Sonderrechnung für den neuen Mieter/Leerstand (die beide in der JK-Abrechnung nicht berücksichtigt werden) geschieht nur entsprechend den Summen per USt.-% Satz. Die Monatsvorschreibung (die in der JK-Abrechnung berücksichtigt wird) bleibt so wie sie ist.
Denn für die Abrechnung rechnet das Programm die Summe der in den 12 Monaten des vergangenen Jahres vorgeschriebenen BK - also Position 2 der Vorschreibungen - als Guthaben und die anteilig auf das Objekt tatsächlich angefallenen Kosten als Lastschrift. Das Abrechnungsergebnis ist, was zu viel oder zu wenig vorgeschrieben wurde. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet war oder nicht bzw. wer wann und wie lange die Wohnung gemietet hat. Daher müssen die 12 BK-Vorschreibungsbeträge immer gemäß Verteilungsschlüssel des Objekts bleiben. Sonst ist das Abrechnungsergebnis falsch.
Das gilt für alle pauschal vorgeschriebenen Beträge, die nachträglich entsprechend den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet werden. Maximal sind 7 solche möglich.
Eine Teilung der Kosten in Gutschrift für den bisherigen Mieter/Leerstand und Sonderrechnung für den neuen Mieter/Leerstand (die beide in der JK-Abrechnung nicht berücksichtigt werden) geschieht nur entsprechend den Summen per USt.-% Satz. Die Monatsvorschreibung (die in der JK-Abrechnung berücksichtigt wird) bleibt so wie sie ist.
Denn für die Abrechnung rechnet das Programm die Summe der in den 12 Monaten des vergangenen Jahres vorgeschriebenen BK - also Position 2 der Vorschreibungen - als Guthaben und die anteilig auf das Objekt tatsächlich angefallenen Kosten als Lastschrift. Das Abrechnungsergebnis ist, was zu viel oder zu wenig vorgeschrieben wurde. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet war oder nicht bzw. wer wann und wie lange die Wohnung gemietet hat. Daher müssen die 12 BK-Vorschreibungsbeträge immer gemäß Verteilungsschlüssel des Objekts bleiben. Sonst ist das Abrechnungsergebnis falsch.
Das gilt für alle pauschal vorgeschriebenen Beträge, die nachträglich entsprechend den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet werden. Maximal sind 7 solche möglich.