Betriebskosten pro Wohnung

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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mab
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Betriebskosten pro Wohnung

Beitrag von mab »

Die Gemeinde schickt eine Gesamtrechnung für Müll, Wasser und Abwasser. Die Beträge sind noch dazu pro Wohnung aufgeschlüsselt.
Wie kann ich hier die Buchungen korrekt zuordnen?
Aufteilung sowohl pro Haus (Fixkosten Abwasser) als auch pro Wohnung (Abwasser Kopfbetrag gemeldete Personen)
Meine Überlegung war hier bei der einzelnen Wohnung den Mieter anzugeben als Kunde mit Minusbetrag BK-Abwasser.
Aber ist das richtig?
Danke für die Hilfe
Tom
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RE: Betriebskosten pro Wohnung

Beitrag von Tom »

Ist das in Deutschland? Das österreichische MRG kennt keine Aufteilung der Kosten nach Köpfen sondern nach dem Betriebskostenschlüssel entsprechend der Nutzfläche. Ich würde die mitgeteilte Aufschlüsselung per Wohnung einfach ignorieren.
Ausgabenbuchungen können Sie nicht einem bestimmten Mieter zurechnen. In der Abrechnung können Sie jedoch die automatisch ermittelten Beträge manuell korrigieren, falls Sie das unbedingt machen wollen.
mab
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RE: Betriebskosten pro Wohnung

Beitrag von mab »

Nein ist nicht in Deutschland. Die Gemeinde schreibt mir die Kosten pro Wohnung vor. Und ich bin verpflichtet diese so abzurechnen wie sie vorgeschrieben werden. 4 Rechnungen jährlich für 3 Häuser. Jede ist anders, da es nach den gemeldeten Köpfen geht und diese sich bei Mieterwechsel und Leerstand ändern. Werde wohl manuell korrigieren müssen. Mieter beschweren sich sonst. Nur als Anhaltspunkt: In einer Wohnung wohnt eine Einzelperson, in der anderen eine 6 köpfige Familie. Gleiche m² aber Kosten 1:4 (Minderjährige mit 50%).
Tom
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RE: Betriebskosten pro Wohnung

Beitrag von Tom »

Na, wenns so wenige sind, dann nur die Allgemeinkosten als BK vorschreiben und die individuellen als Sonderrechnung oder auf eine Vorschreibung an Position 5 bis 8 dazu schreiben (oder auch auf die JK-Abrechnung) so wie sie anfallen.
Die entsprechenden Zahlungen an die Gemeinde dann auch nicht auf ein BK-Buchungskonto sondern auf ein HE-Konto verbuchen. Sonst kommen sie als Belastung in der JK-Abrechnung dazu.

Seltsame Gemeinde. Macht sie das für jede Wohnung generell, oder ist das ein Spezialabkommen?
In 20 Jahren habe ich noch nie von so einem Fall in Österreich gehört - außer bei der Reihenhausanlage, in der ich selbst wohne. Aber da bekommen die Wohnungseigentümer selbst die Rechnung für den Wasserbezug direkt von der Gemeinde gemäß den individuellen Wasserzählerständen. Das hat mit der Hausverwaltung nichts zu tun.

Wenn Sie es wie oben beschrieben machen, ist es dann ähnlich. Nur dass der Hauseigentümer zunächst die Zahlungen an die Gemeinde tätigt und diese dann den Mietern weiter verrechnet.
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