Seite 1 von 1

Nachzahlung von Betriebskosten außerhalb der Abrechnung

Verfasst: 18.02.2025, 13:49
von mab
Habe die Jahresabrechnung 2024 für ein Haus bereits gemacht und abgerechnet. Jetzt kamen Nachforderungen im 4 stelligen Bereich und die Mieter haben diese Nachforderungen überwiesen. (Februar 25) Soweit, so gut.

Kann ich nun diese Zahlungen als Betriebskosten und Heizungskostenvorauszahlungen 2025 einbuchen? Die Kosten sind 2025 eingebucht. Eine normale Sonderrechnung erstellen funktioniert nicht, da ja die Kosten bereits als Kosten verbucht sind und damit doppelt verrechnet würden.

Die einzige Idee wäre eine Umbuchung dieser Beträge ins Vorjahr und Neuerstellung der Jahresabrechnung 2024 - diese ist aber ausgesendet. Gibt es eine andere Möglichkeit? Ausgleich mit einer Monatsvorschreibung und damit einer Überzahlung? Einbuchen als negativer Aufwand?

Re: Nachzahlung von Betriebskosten außerhalb der Abrechnung

Verfasst: 25.02.2025, 15:42
von Tom
Also es sind noch Kosten angefallen, die eigentlich in die Abrechnungen 2024 gehört hätten. Wäre die Abrechnung noch nicht gemacht, wäre es am einfachsten, die (Netto-)Ausgaben 2025 auf den 31.12.2024 umzubuchen.
Ich würde das jetzt so machen:
1. Hausverwaltung zahlt die Kosten an den/die Lieferanten (Buchungskonto mit FA-KZ 9530 , USt-KZ 060, das NICHT an der JK-Abrechnung teilnimmt, zB Sonstige Ausgaben des Hauseigentümers).
2. Berechnung der jeweiligen (Netto)Anteile der Mieter.
3. Sonderrechnungen an die Mieter mit den entsprechenden Anteilen und USt-%-Satz und Text zB "Nachverrechnung Kosten 2024"
4. Verbuchung der Zahlungen der Mieter an die Hausverwaltung auf Buchungskonten Einnahmen 10% bzw. evtl. 20% USt.
Das ergibt eine Netto-Nullsumme und (wahrscheinlich) eine Vorsteuergutschrift im Jahr 2025.

Das verstehe ich nicht: "Eine normale Sonderrechnung erstellen funktioniert nicht, da ja die Kosten bereits als Kosten verbucht sind und damit doppelt verrechnet würden". Sonderrechnungen sind ja Forderungen an die Mieter (keine Kosten). Und ohne eine solche kann eine Mieterzahlung gar nicht verbucht werden.
Es wäre auch möglich, statt Sonderrechnungen zu erstellen, die jeweiligen Kostenanteile auf eine Nicht-JK-Position 5 bis 8 der Februar-Vorschreibungen dazu zu schreiben, damit die Mieterzahlung eine entsprechende Forderung hat.

Oder haben die Mieter ihre Anteile direkt an den/die Lieferanten gezahlt? Das glaube ich nicht. Und wenn, dann wäre das außerhalb der 1bisX-Buchhaltung.

LG Tom