Kontoblatt Teilsummen erstellen

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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Harald
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Kontoblatt Teilsummen erstellen

Beitrag von Harald »

Bildschirmfoto 2020-12-14 um 14.36.25.png
Ich habe im Kontoblatt alle Buchungen zu einem Kontakt als Einnahme, ich möchte aber nicht den ganzen Betrag der Monatsrechnung, sondern die Summe aller Reparaturfondseinzahlungen POS.1 und die Summe aller Betriebskosten POS.2 und die Summe der USt pro Kontakt und für Periode/Nullsaldo/Vorsaldo!

Damit versuche ich die Einnahmen und die Umbuchungen auf die diversen Konten zu kontrollieren! Danke
mab
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RE: Kontoblatt Teilsummen erstellen

Beitrag von mab »

Probieren unter: 1bisX Zentrale - Haus > >Objekte
dort sind alle Positionen einzeln mit der Summe angeführt (allerdings nur für den aktuellen/folgenden Monat)
Hoffe es hilft.
Harald
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RE: Kontoblatt Teilsummen erstellen

Beitrag von Harald »

Danke für die Antwort, aber mir geht es um etwas anderes!

In den Verschreibungen kann man verschiedene Positionen sehen wie Pos.1-8, bei mir ist Pos.1 die Rücklage Pos.2 die BK und Pos.5 ist der Winterdienst für ein Carport
Bildschirmfoto 2020-12-15 um 09.51.41.png
in den Buchungen ist jetzt die Pos.5 dem Konto 2085 BK-Schneeräumung zugeordnet, aber die restliche Monatszahlung ist 1010 Umsätze 10% zugeordnet, aber ich sehe nirgendwo die Zuordnung bei der Zahlung, speziell bei den Sonderrechnungen auf die richtigen Kostenstellen, wie Rücklagenfondzahlungen oder BK-Zahlungen (wie bei mir Pos.1 / 2) 
Bildschirmfoto 2020-12-15 um 10.08.43.png
Tom
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RE: Kontoblatt Teilsummen erstellen

Beitrag von Tom »

Sie meinen, dass Sie die Einnahmen genau so aufgeteilt haben wollen wie in der Vorschreibung ?

Nun, das geht nicht.
1. Weil dann pro Zahlung bis zu 8 Buchungen entstehen könnten (wenn alle 8 Vorschreibungspositionen verwendet werden). 
2. Wenn jemand nicht exakt den vorgeschriebenen Betrag zahlt (was ja oft vorkommt), wohin dann mit der Differenz?
3. Jede Einnahme muss auf ein Einnahmen- bzw. Umsatzbuchungskonto gebucht werden, das mit entsprechenden Finanzamt- und Umsatzsteuerkennzahlen hinterlegt ist, je nach USt.-%-Satz. Wenn 1. möglich wäre, müsste also für jede Vorschreibungsposition ein eigenes Buchungskonto angelegt und und pro Objekt und Position als Standardbuchungskonto definiert werden. Zusätzlich zu 2. wäre das weder für die User noch für die Programmierer administrierbar.

Daher gilt:
Jede Einnahme wird auf max. 3 Buchungskonten aufgeteilt, je nach USt.-%-Satz (Umsätze 10%, 20% oder 0%). Das macht 1bisX automatisch anhand der in der Vorschreibung (bzw. beim Objekt als Vorlage) enthaltenen USt.-%-Sätze und den dort diesen zugewiesenen Einnahmen/Umsatzbuchungskonten.

Dass Sie die Kunden-Einnahmen für Pos. 5 Stellplatz auf das Ausgaben-Buchungskonto BK-Schneeräumung buchen, ist komplett falsch! Sie gehören auf das Einnahmen-Buchungskonto Umsätze 20%.
Nur die Ausgaben gehören auf BK-Schneeräumung (oder welches Ausgaben-Buchungskonto auch immer). Also nur wenn die Schneeräumungsfirma einen Betrag zurück zahlt und damit die Kosten für die Schneeräumung verringert werden, soll die Einnahme auf BK-Schneeräumung gebucht werden, damit die Basis für die JK-Abrechnung stimmt.
"Schneeräumungsfirma" steht hier stellvertretend für alle Lieferanten.

Dazu noch sicherheitshalber ein analoger Hinweis, der die Betriebskosten nicht betrifft: Vergütungen von Schadensreparaturkosten, die Versicherungen zahlen, sind keine Einnahmen/Umsätze, sondern verringern die Kosten der Reparatur und sind daher auf das Ausgaben-Buchungskonto "Schadensfälle" (bzw. das Buchungskonto, das für die Reparaturausgabe verwendet wurde) zu buchen.

Alle Zahlungen von Kunden sind also Umsätze 10%, 20% oder 0%. Sonst ist eine richtige JK-Abrechnung, Hauseigentümerabrechnung bzw. Umsatz- und Einkommensteuererklärung nicht möglich.

Und zum Kontoblatt: Dieses ist nur dafür gedacht, dem Kunden nachzuweisen zu können, was er an Geld schuldig ist bzw. als Guthaben hat, also Forderungssummen per VS inkl. USt. minus von ihm geleistete Zahlungen. Mit den einzelnen Vorschreibungspositionen hat es überhaupt nichts zu tun und würde in dem Fall auch den Rahmen in jeder Hinsicht sprengen (siehe oben 1., 2. und 3.).
Harald
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RE: Kontoblatt Teilsummen erstellen

Beitrag von Harald »

Ich kann dass so nicht nachvollziehen:

Ich habe 2 Rechnungen einer Schneefirma, einmal als BK Schneeräumung Haus und einmal BK Schneeräumung Carports, die Einzahlungen der Carportbesitzer können aus meiner Sicht keine Einnahmen sein, für wen auch, früher konnten Carports nicht als eigenständiges Objekt pazifiziert werden, daher waren sie von allen BK-Abgaben befreit, sie verursachten aber sehr wohl Kosten, was für mich schon immer ein eklatanter Missstand war! Bei mir wurden wenigstens die pauschalierten Schneeräumungskosten geteilt durch die Anzahl der Carports als BK-Durchläufer für die USt Erstellung erfasst und damit bei den BK-Kosten Schneeräumung als Eingang Netto erfasst um die Kosten des Hauses um diesen Betrag zu vermindern, genauso wie allfällige Gutschrift der Räumungsfirma auch zu behandeln wären, siehe oben!

Und mein 2-tes Problem, wenn Miteigentümer nicht den richtigen Betrag eingezahlt haben, habe ich trotzdem die volle monatliche Summe an Rücklagen auf das Rücklagenkonto überwiesen, woher sollte ich auch wissen, wieviel es sonst sind, da ja genau dieser Fehlbetrag nirgends aufscheint. Habe ich dann eine Mahnung über die offenen Kosten erstellt, laut Kontoblatt in Form von einer Sonderrechnung, dann habe ich Einnahmen, die in Wahrheit keine Einnahmen sind, da ja bereits in einer nicht bezahlten Vorschreibung dieser Betrag in Rechnung gestellt wurde, damit ergibt sich ein offener Betrag am Hausverwaltungskonto, aber kein offener Betrag am Rücklagenkonto und wie soll dann ohne Datenauflistung der Abgleich kontrolliert werden, bzw. es wurde der nicht bezahlte Betrag noch einmal in Rechnung gestellt, wie und wo wird das auf das richtige Konto nicht einbezahlte Rücklagen umgebucht?

Ja ich bin kein Buchhalter, aber ich denke logisch oder zumindest dachte ich, ich denke logisch!
Tom
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RE: Kontoblatt Teilsummen erstellen

Beitrag von Tom »

Uiui, da dürften ein paar Missverständnisse vorliegen:

• Ich habe 2 Rechnungen einer Schneefirma, einmal als BK Schneeräumung Haus und einmal BK Schneeräumung Carports, 
--> Wie oft im Jahr kommt die Carport-Rechnung? Wenn nur ein oder zwei Mal, ist es am einfachsten, diese sogleich an die Carportbesitzer anteilig per Sonderrechnung weiter zu verrechnen.
Falls doch mehr BK-Rechnungen für die Carports entstehen, kann man die BK der Carports als separate Vorschreibungsposition definieren, die nur für die Carports zB auf Pos. 6 "BK-Carports" vorgeschrieben werden, diese Pos. als JK-Abrechnungsposition definieren und die entsprechenden Ausgaben auf ein spezielles (neues) Buchungskonto zB "BK Carports" buchen.

• die Einzahlungen der Carportbesitzer können aus meiner Sicht keine Einnahmen sein, für wen auch, 
--> Einnahmen der WEG, die von diesen Einnahmen Geld an die Schneeräumungsfirma zu zahlen hat

• früher konnten Carports nicht als eigenständiges Objekt pazifiziert werden, daher waren sie von allen BK-Abgaben befreit, sie verursachten aber sehr wohl Kosten, was für mich schon immer ein eklatanter Missstand war! Bei mir wurden wenigstens die pauschalierten Schneeräumungskosten geteilt durch die Anzahl der Carports als BK-Durchläufer für die USt Erstellung erfasst und damit bei den BK-Kosten Schneeräumung als Eingang Netto erfasst um die Kosten des Hauses um diesen Betrag zu vermindern, genauso wie allfällige Gutschrift der Räumungsfirma auch zu behandeln wären, siehe oben!
--> ja geht eh so auch, wenn die Carportbesitzer immer den genauen Betrag sofort zahlen. Aber richtig und transparent ist: Zahlungen der Carportbesitzer (egal wann und in welcher Höhe) an die WEG für die Schneeräumung sind Umsätze mit 20% USt., Zahlungen der WEG an die Schneeräumungsfima sind Ausgaben mit 20% USt. und buchen Sie die Carport-Schneeräumungskosten auf ein Buchungskonto, das nicht für die allgemeinen Betriebskosten mitgerechnet wird.

• Und mein 2-tes Problem, wenn Miteigentümer nicht den richtigen Betrag eingezahlt haben, habe ich trotzdem die volle monatliche Summe an Rücklagen auf das Rücklagenkonto überwiesen, 
--> von welchem Geld auf welches Rücklagenkonto? Wenn Sie mehr als das tatsächlich eingenommene Geld als vorhandene Reparaturrücklage ausweisen, könnten Sie als Hausverwalter dafür haftbar gemacht werden, also es aus eigener Tasche zahlen müssen, falls die Zahlungen später doch nicht so wie vorgesehen fließen, siehe nächster Punkt.

• woher sollte ich auch wissen, wieviel es sonst sind, da ja genau dieser Fehlbetrag nirgends aufscheint. 
--> Fehlbeträge scheinen bei den Vorschreibungen auf (und auf dem Kontoblatt, bzw. der Mahnung). Der Hausverwalter einer WEG ist verpflichtet, diese innerhalb von 6 Monaten gerichtlich einzutreiben, falls Mahnungen erfolglos sind.

• Habe ich dann eine Mahnung über die offenen Kosten erstellt, laut Kontoblatt in Form von einer Sonderrechnung, dann habe ich Einnahmen, die in Wahrheit keine Einnahmen sind, da ja bereits in einer nicht bezahlten Vorschreibung dieser Betrag in Rechnung gestellt wurde, damit ergibt sich ein offener Betrag am Hausverwaltungskonto, aber kein offener Betrag am Rücklagenkonto und wie soll dann ohne Datenauflistung der Abgleich kontrolliert werden, bzw. es wurde der nicht bezahlte Betrag noch einmal in Rechnung gestellt, wie und wo wird das auf das richtige Konto nicht einbezahlte Rücklagen umgebucht?
--> Sonderrechnungen dürfen absolut nicht für die Eintreibung von offenen Posten verwendet werden! Sie sind für sonstige NICHT monatlich vorgeschriebene Forderungen, zB Weiterverrechnung von gelegentlichen Kosten (wie oben beschrieben bzw. Entrümpelungskosten, Ersatzschlüsselkosten, etc. ) bzw. bei MRG Kautionen oder auch zB jährlich zu bezahlendes Nutzungsentgelt für Objekte ohne JK-Abrechnung (Werbetafeln, Antennenmasten, Gartenbenützung, etc.), die also mit den monatlichen Vorschreibungen nichts zu tun haben. Schicken Sie wie in 1bisX vorgesehen das Kontoblatt bzw. die Mahnung an die säumigen Zahler!

Nicht einbezahlte Rücklagen werden nicht umgebucht. Buchen Sie einfach die Zahlungen so wie sie auf den Belegen aufscheinen und sonst nichts! Das genügt vollkommen.

Was die WEG netto Banane an Rücklage zur Verfügung hat, ist der Stand des Verwaltungsbankkontos 
+ evtl. ein Sparbuch 
+ (Rest)Forderungen an die Eigentümer 
- Guthaben aus Eigentümerüberzahlungen 
- zu entrichtende Umsatzsteuer 
+ ggf. noch zu erhaltende USt.-Guthaben vom Finanzamt 
- noch nicht bezahlte Lieferantenrechnungen 
+ Nachforderungen aus der JK-Abrechnung 
- Guthaben aus der JK-Abrechnung...
Der genaue Rücklagenstand ist also ein Betrag, der übrig bleiben würde, wenn wirklich ALLE Zahlungen der WEG und deren Eigentümer erledigt sind. Den könnte man natürlich zu einem Stichtag ausrechnen bzw. in einer Bilanz einer (separaten) Doppelten Buchhaltung mit allem Pipapo ausweisen. In 1bisX ist das aber nicht vorgesehen und ist auch nicht notwendig.
Grob kann man den Soll-Stand der Rücklage mit Summe der Rücklagenvorschreibungen minus Summe der WEG-Ausgaben, die nicht JK-Abrechnungskosten sind, also vor allem Reparaturkosten, berechnen. Mit dem Bankkontosaldo wird er aber nie zeitgleich überein stimmen, schon allein wegen der nachträglichen JK-Abrechnung und den USt.-Zahlungsfristen.
Harald
1bisX User
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RE: Kontoblatt Teilsummen erstellen

Beitrag von Harald »

Danke für die Antworten, jetzt wird es interessant, wie ich meine Buchhaltung auf Vordermann bringe!

Bei einer Hausverwaltungsschulung habe ich damals mitgenommen, ich habe ein Bankkonto für die WEG (incl. BK-Abrechnung) ein Bankkonto für die Vermietung (für die EK-Steuer Berechnung) und ein Sparbuch für die Rücklagen zu machen, daher muss ich immer wieder vom Sparbuch die Gelder hin- und herbuchen.

Was mir dann auch immer die Frage stellt, wo gehört 7010, 7020, 9990, etc. hin und bei der Jahresaufstellungen auf Konto 9990 sind Summen ungleich 0 ein Alarmzeichen, oder wie buche ich richtig mit den Konten 8051, 8930, 9030!

Gerade für Selbstverwaltungsleute, so wie für mich, wäre ein WEG-Haus (z.B. 3 Wohnungen, 2 Geschäftslokal, 1 Garage und 1 Carport als WEG Haus mit Aufteilung: 1 Wohnung und 1 Geschäftslokal in Eigennutzen, 1 Wohnung WEG-Mitbesitzer, 1 Wohnung und Geschäftslokal vermietet, als Beispielvorlage interessant. Wenn dann noch Buchungen über 1,5 Jahre also incl. einer BK-Abrechnung (speziell im kleineren Teilhaus Vermietung) vorkommen, sollte man sich daran gut orientieren können und hat wahrscheinlich die meisten Buchungsmöglichkeiten abgedeckt und sieht auch was das Programm kann, wenn man es richtig verwendet!

Auf ein besseres 2021!
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