Jahreskostenabrechnung, anteilige Rückzahlung eines Guthabens

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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AH
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Jahreskostenabrechnung, anteilige Rückzahlung eines Guthabens

Beitrag von AH »

Die Jahreskostenabrechnung 2018 wurde durchgeführt und alle Vorschreibungen mit Nr. 13 (nur Guthaben) pro Objekt sind vorhanden. Bei einem Objekt hat es per 1.8.2018 eine Neuvermietung gegeben (davor 1-7 2018 Leerstand). Dem aktuellen Mieter soll das anteilige BK Guthaben von 8-12 2018 rückerstattet werden. Wie erfolgt dazu die richtige Abwicklung in 1bisX (Belege und Verbuchung)?
Thomas
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RE: Jahreskostenabrechnung, anteilige Rückzahlung eines Guthabens

Beitrag von Thomas »

Hallo!

Ich bin mir nicht sicher, ob das Programm das automatisch kann, es würde mich aber nicht wundern, wenn es möglich ist.

Wenn ich es richtig verstehe, dann hat der neue Mieter automatisch die Gutschrift für das ganze Jahr erstellt bekommen. Der einfachste Weg wäre es wahrscheinlich, sich den Betrag für den Leerstand auszurechnen und dem Mieter eine entsprechende Sonderrechnung zu stellen.

Also 7 Monate Leerstand, das wäre Gutschrift-Betrag / 12 * 7 = Höhe der Sonderrechnung.
Sie wollen ihm vermutlich auch ein entsprechendes Dokument senden, also ist es am Besten, die automatisch erstellte SR entsprechend zu modifizieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Lang
Tom
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RE: Jahreskostenabrechnung, anteilige Rückzahlung eines Guthabens

Beitrag von Tom »

An sich ist es so, dass ein Mieter Gesamtrechtsnachfolger des vorigen Mieters ist. Auch wenn der vorige Mieter ein Leerstand war (also der Hauseigentümer selbst für die Betriebskosten aufgekommen ist = hat die anteiligen Betriebskosten des Objekts niemandem verrechnen können).
Laut österreichischem Recht (im Gegensatz zum deutschen) erhält also der Mieter im Zeitpunkt der Abrechnung das Gesamtergebnis des Abrechnungsjahres auch wenn er nicht das gesamte Jahr Mieter war.

Hat im Abrechnungszeitraum ein Mieterwechsel statt gefunden, gibt es in 1bisX aber die Möglichkeit (auch im Modul AbrechnungPlus) die Abrechnung wenn zutreffend auf alle Mieter des Jahres aufzuteilen. In 1bisX mit Klick auf [Teilen] in der Abrechnungsvorschau, in AbrechnungPlus auf Teilen unter Reiter 4. Anteile > Anteile / Namen.
Die Abrechnung wird dadurch geteilt entsprechend der Anzahl Monate und jeder bekommt seine Abrechnung. Eine Sonderrechnung ist daher nicht notwendig.

GANZ WICHTIG: Erst ganz zum Schluss teilen, wenn wirklich alles ggf. Notwendige für die Abrechnung bearbeitet wurde. Also alle Korrekturen, Umbuchungen, Verbrauchswerte etc. erledigt sind. Denn mit dem Teilen werden die Abrechnungspositionen und das Gesamtergebnis des Jahres für das Objekt in entsprechende 12-tel auf die Jahresmieter aufgeteilt. Wird danach noch was verändert, stimmen die geteilten Abrechnungen nicht.

Nebenbei: Ergibt sich eine Gutschrift, wird gerne geteilt, wenn vorher ein Leerstand war. Ergibt sich eine Nachzahlung, wird nicht so gerne geteilt...
Muss jede Hausverwaltung entscheiden, wie sie das handhabt.
AH
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RE: Jahreskostenabrechnung, anteilige Rückzahlung eines Guthabens

Beitrag von AH »

Danke für alle Antworten.

Grundsätzlich haben wir in der JK immer einen leichten Überschuss und wir wollen diesen, im gegebenen Fall, anteilig erstatten, weil der Mietbeginn erst am 1.8. war.
  
Durch unseren Sonderfall haben wir im WEG Mandanten alle Betriebskosten für die JK-Abrechnung und die Zahler (Objekteigentümer) ändern sich nicht. D.h. im WEG Mandanten hat, im Unterschied zum Zinshausmandanten, kein Zahlerwechsel stattgefunden und daher wird die "Teilen"-Funktion in der JK Vorschau im WEG-Mandanten nicht eingeblendet.  
Um die aktuellen Mieter als Adressaten in der Jahreskostenabrechnungen zu haben, habe ich vor dem Ausdruck alle "13ten" Vorschreibungen im WEG Mandanten manuell angepasst (Zahler geändert).

Ich sehe jetzt keine andere Möglichkeit als für den aktuellen Mieter eine Sonderrechnung (Gutschrift) über den anteiligen Rückzahlungsbetrag zu erstellen und die Vorschreibung zu löschen.
Tom
Moderator
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RE: Jahreskostenabrechnung, anteilige Rückzahlung eines Guthabens

Beitrag von Tom »

Ja, in dem Sonderfall wird es nur so gehen.
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