WEG USt-Nachverrechnung und Rücklagenanteil
Verfasst: 24.04.2019, 12:07
Fragen:
Ich kämpfe wieder mal mit den Abrechnungen: was ich nicht ganz verstehe: die Umsatzsteuernachverrechnung für die Objekte mit 0% ist völlig klar.
1. Warum aber habe ich auch bei den Objekten mit 10% und 20% eine Nachverrechnung? Es geht nur um ein paar €, aber ich kann nicht nachvollziehen, wo die herkommen und wenn dann die entsprechenden Fragen auftauchen, dann kann ich sie nicht beantworten.
Und das 2.: was in den Ausdrucken fehlt: IHR ANTEIL AM RÜCKLAGEFONDS PER 31.12.2018: 105/6669 ANTEILE VON € 135.000.- IST …..
Das wollen die Buchhalter immer sehen. Kann ich das einstellen, dass es das auswirft?
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Zu 1.: Wird der Reparaturfonds (-rücklage) mit 0% USt. vorgeschrieben, muss jede Ausgabe aus diesem "nachverustet" werden. Dabei wird die Nachzahlung per Objekt auf den entsprechenden Anteil der Ausgabe bzw. Ausgabensumme (netto ohne USt.) mit dem USt.-%-Satz der Betriebskostenvorschreibung des Objektes berechnet. Gibt es im Haus nur Wohnungen (Wohnzweck) ist also einheitlich mit 10% zu rechnen. Diese Nachzahlung ans Finanzamt wird üblicherweise vom Reparaturfonds bezahlt und wird also nicht den Eigentümern separat vorgeschrieben. Gibt es dazu noch Objekte, die mit 20% USt. zu rechnen sind (Garagen, Autoabstellplätze), muss also der entsprechende Anteil dieser Objekte an den Ausgaben mit 20% USt. gerechnet werden.
Diese verbrauchen daher mehr Umsatzsteuernachzahlung ans Finanzamt, nämlich um 20% - 10% = 10%. Wird also die Umsatzsteuernachzahlung ans Finanzamt aus dem Reparaturfonds gezahlt, erhalten die Wohnungen keine Nachforderung, die Garagen, etc. schon, nämlich in der "Mehrverbrauchshöhe" von 10%.
1bisX bietet aber auch die Möglichkeit, die Nachzahlung ans Finanzamt NICHT aus dem Reparaturfonds zu zahlen. Dann erhalten alle Objekte eine Nachforderung entweder mit 10% oder mit 20% USt. (ausgenommen natürlich unecht steuerbefreite Nicht-Wohnzweck-Objekte mit 0% USt., die dies nicht sondern ihren Anteil an der Vorsteuerkürzung nachverrechnet bekommen – aber das ist ein anderer Kaffee).
Zu 2.: Diese Info ist nur relevant für Wohnungseigentümer, die bilanzierende Unternehmer sind oder die ihre Wohnung mit Stichtag 31.12. verkaufen wollen. In den 1bisX-Buchungen werden immer nur Ist-Zahlen berücksichtigt. Also was ist an Geld eingegangen, was ist ausgegangen.
Der Reparatur- Rücklagenfonds ist aber eine Soll-Zahl: Was soll an Geld übrig sein, nachdem alle Forderungen und Verbindlichkeiten, alle sonstigen Zahlungen (Versicherungsvergütungen, Bankspesen, etc), alle Jahreskostenabrechnungen und alle Umsatzsteuerzahlungen (siehe auch Frage 1) erledigt sind. In 1bisX wird das nicht berechnet.
Im Modul Abrechnung Plus wird zwar der RepFonds zu einem bestimmten Stichtag berechnet, aber auch nur aufgrund der bis zu diesem Tag erfolgten Buchungen.
Ich kämpfe wieder mal mit den Abrechnungen: was ich nicht ganz verstehe: die Umsatzsteuernachverrechnung für die Objekte mit 0% ist völlig klar.
1. Warum aber habe ich auch bei den Objekten mit 10% und 20% eine Nachverrechnung? Es geht nur um ein paar €, aber ich kann nicht nachvollziehen, wo die herkommen und wenn dann die entsprechenden Fragen auftauchen, dann kann ich sie nicht beantworten.
Und das 2.: was in den Ausdrucken fehlt: IHR ANTEIL AM RÜCKLAGEFONDS PER 31.12.2018: 105/6669 ANTEILE VON € 135.000.- IST …..
Das wollen die Buchhalter immer sehen. Kann ich das einstellen, dass es das auswirft?
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Zu 1.: Wird der Reparaturfonds (-rücklage) mit 0% USt. vorgeschrieben, muss jede Ausgabe aus diesem "nachverustet" werden. Dabei wird die Nachzahlung per Objekt auf den entsprechenden Anteil der Ausgabe bzw. Ausgabensumme (netto ohne USt.) mit dem USt.-%-Satz der Betriebskostenvorschreibung des Objektes berechnet. Gibt es im Haus nur Wohnungen (Wohnzweck) ist also einheitlich mit 10% zu rechnen. Diese Nachzahlung ans Finanzamt wird üblicherweise vom Reparaturfonds bezahlt und wird also nicht den Eigentümern separat vorgeschrieben. Gibt es dazu noch Objekte, die mit 20% USt. zu rechnen sind (Garagen, Autoabstellplätze), muss also der entsprechende Anteil dieser Objekte an den Ausgaben mit 20% USt. gerechnet werden.
Diese verbrauchen daher mehr Umsatzsteuernachzahlung ans Finanzamt, nämlich um 20% - 10% = 10%. Wird also die Umsatzsteuernachzahlung ans Finanzamt aus dem Reparaturfonds gezahlt, erhalten die Wohnungen keine Nachforderung, die Garagen, etc. schon, nämlich in der "Mehrverbrauchshöhe" von 10%.
1bisX bietet aber auch die Möglichkeit, die Nachzahlung ans Finanzamt NICHT aus dem Reparaturfonds zu zahlen. Dann erhalten alle Objekte eine Nachforderung entweder mit 10% oder mit 20% USt. (ausgenommen natürlich unecht steuerbefreite Nicht-Wohnzweck-Objekte mit 0% USt., die dies nicht sondern ihren Anteil an der Vorsteuerkürzung nachverrechnet bekommen – aber das ist ein anderer Kaffee).
Zu 2.: Diese Info ist nur relevant für Wohnungseigentümer, die bilanzierende Unternehmer sind oder die ihre Wohnung mit Stichtag 31.12. verkaufen wollen. In den 1bisX-Buchungen werden immer nur Ist-Zahlen berücksichtigt. Also was ist an Geld eingegangen, was ist ausgegangen.
Der Reparatur- Rücklagenfonds ist aber eine Soll-Zahl: Was soll an Geld übrig sein, nachdem alle Forderungen und Verbindlichkeiten, alle sonstigen Zahlungen (Versicherungsvergütungen, Bankspesen, etc), alle Jahreskostenabrechnungen und alle Umsatzsteuerzahlungen (siehe auch Frage 1) erledigt sind. In 1bisX wird das nicht berechnet.
Im Modul Abrechnung Plus wird zwar der RepFonds zu einem bestimmten Stichtag berechnet, aber auch nur aufgrund der bis zu diesem Tag erfolgten Buchungen.