Frage: Ich ersuche um Info mit welchem Buchungskonto ich Instandsetzungskosten (in konkreten Fall: Heizungseinbau in eine Wohnung, die bisher nur Öfen hatte), daher nicht Instandhaltung (6520) sondern eben Instandsetzung verbuchen kann.
Antwort: Sie können dafür ja ein neues Buchungskonto anlegen.
Sie werden diese Investition nicht sofort abschreiben können und vermutlich auch die Vorsteuer berichtigen müssen, siehe
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststa ... raums.html
Kompliziert! Siehe auch Erklärungen 10, 11 und 12 am Finanzamt Formular E1b zur Abschreibung.
Ohne Steuerberater wird das alles kaum richtig zu machen sein.