bei direkter Versicherungszahlung die USt richtig verbuchen

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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Tom
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RE: bei direkter Versicherungszahlung die USt richtig verbuchen

Beitrag von Tom »

Normalerweise läuft ein Schadensfall so ab:
1. Der Handwerker (Baumeister, Installateur ...) wird von der Hausverwaltung beauftragt, einen Schaden zu reparieren.
2. Er legt eine Rechnung an die Hausverwaltung inkl. USt.
3. Die Rechnung wird von der Hausverwaltung gezahlt.
4. Die Hausverwaltung reicht den Schaden bei der Versicherung ein und erhält den Betrag ohne USt. vergütet.
Das wird so verbucht: https://lpe.at/1bisX/forum/showthread.php?tid=159

Sie schreiben aber jetzt, dass die Bruttosumme (also inkl. USt.) von der Versicherung direkt an den Handwerker bezahlt wurde und die USt über das Hausverwaltungskonto beglichen wird. Sie meinen aber, dass die Rechnung von der Versicherung netto ohne USt. an den Handwerker direkt gezahlt wurde und die Hausverwaltung nur die USt. an den Handwerker zusätzlich zu zahlen hat.
In dem Fall genau so!
Also zahlen Sie nur die USt. an den Handwerker und verbuchen Sie diese Zahlung auf das Buchungskonto HE-Schadensfälle mit zwei Buchungen zB so:
- 1.200,00 inkl. 20% USt. an den Handwerker als Aufwand
1.000,00 inkl. 0% USt. von der Versicherung als Schadensvergütung

Übrig bleibt die Umsatzsteuer, die ja dann tatsächlich ausgegangen ist, und die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Es spielt keine Rolle, ob der Nettobetrag von der Versicherung Ihnen nachträglich vergütet oder direkt an den Handwerker gezahlt wurde.

Hinweis: Sie können auch die USt.-Zahlung (wie im Beispiel oben  200,- ) als Ausgabe an den Handwerker inkl. 100% USt. verbuchen. Empfehle ich aber nicht, weil das zwar minimal Arbeit spart aber dann weniger transparent wird und Sie danach keine Möglichkeit haben, beim Versicherungs-Kontakt die erfolgten Prämienzahlungen mit den Vergütungen zu vergleichen.
Edit 2021-02-26: Falls im Haus Eigenverbrauch vorliegt, sollten Sie das so auf keinem Fall tun. Denn bei Eigenverbrauch muss der entsprechende Anteil der Ausgabe als Quasi-Einnahme mit dem USt.-%-Satz für die Ausgabe umgebucht werden. Und eine Einnahme mit 100% USt. ist nicht möglich.
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