Jahresabrechnung Betriebskosten

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
Tamara Gruber-Fellmann
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RE: Jahresabrechnung Betriebskosten

Beitrag von Tamara Gruber-Fellmann »

nichts....es kommt einfach nichts....LG
Martina 33
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RE: Jahresabrechnung Betriebskosten

Beitrag von Martina 33 »

Ich habe das selbe Problem, also Liftkosten werden nicht zu den Betriebskosten gerechnet, obwohl beim Buchungskonto 5020 Liftkosten das Häckchen JA bei den Jahreskosten angeklickt ist. Gibt es eine einfachere Lösung als die Beschreibungen oben? Danke!
Tom
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RE: Jahresabrechnung Betriebskosten

Beitrag von Tom »

Haben Sie auch Liftkosten auf Position 4 vorgeschrieben?
Buchungen auf 5020 werden nicht zu den allgemeinen Betriebskosten (Gruppe 20) gerechnet, sondern zur Gruppe 50.
Wenn Sie die Buchungskonten ausdrucken, sehen Sie das.
Martina 33
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RE: Jahresabrechnung Betriebskosten

Beitrag von Martina 33 »

Ok - danke! Das hab ich mir fast gedacht. Aber warum ist dann das Häckchen JK anzuklicken? Also sollte ich ein neues Buchungskonto in der Gruppe 20 für die Liftbetriebskosten anlegen?
Martina 33
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RE: Jahresabrechnung Betriebskosten

Beitrag von Martina 33 »

Da unser Lift ganz neu ist, habe ich die Liftkosten noch nicht extra vorgeschrieben. Sollte ich das tun?
Tom
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RE: Jahresabrechnung Betriebskosten

Beitrag von Tom »

Sie können in jedem Fall ja nur die Betriebskosten (Strom, Lifttelefon, Wartung, Reinigung) des Liftes an die Mieter weiter verrechnen. Und wenn ich mich nicht irre, müssten diese dem auch explizit zugestimmt haben. Oft kommt es ja vor, dass Bewohner im Erdgeschoss mit der Übernahme der Liftbetriebskosten nicht einverstanden sind, Bewohner in den oberen Stockwerken aber schon. Dann kommt ein anderer Verteilungsschlüssel als bei den allgemeinen Betriebskosten zustande. In dem Fall müssen die Liftbetriebskosten eben auf einer eigenen Vorschreibungs-/Abrechnungsposition behandelt werden. Sind alle damit einverstanden, die Liftbetriebskosten im selben Verhältnis wie die allgemeinen Betriebskosten zu zahlen, können die Liftkosten natürlich auf einem eigenen Buchungskonto in der Gruppe der Betriebskosten abgerechnet werden.

Wurde also vereinbart, dass die Liftbetriebskosten wie die allgemeinen Betriebskosten abzurechnen sind, können Sie ein neues Buchungskonto in der Gruppe Betriebskosten anlegen, zB 2055 BK-Lift, und die Buchungen von 5020 auf dieses ändern (einfach das Buchungskonto der Buchung auswählen und das neue aus aus der Liste anklicken). Die Ausgaben erscheinen danach unter Betriebskosten bei neuerlichem Aufruf der Abrechnungs-Funktion in der JK-Abrechnung.

Wurde aber noch nichts oder ein eigener Lift-Aufteilungsschlüssel vereinbart, ist es diesmal am einfachsten, die Abrechnung separat mit Sonderrechnungen zu machen. Also jedem Mieter seinen Anteil an der Netto-Kostensumme auf 5020 gemäß dem vereinbarten Liftbetriebskostenschlüssel in Rechnung stellen. Da nichts vorgeschrieben wurde, ist das diesmal das Abrechnungsergebnis (sonst Nettosumme Vorschreibungen des Mieters minus seinem Anteil an der Netto-Kostensumme).
Wurde noch nichts vereinbart, verwenden Sie den allgemeinen Betriebskostenschlüssel gem. Mietvertrag. Dann wird es sich schon herausstellen, wer damit einverstanden ist und wer nicht...
Als Abrechnungsbeleg drucken Sie einfach die Buchungen auf Konto 5020 aus und legen diesen Zettel und die Sonderrechnung der JK-Abrechnung aus 1bisX bei.

Zukünftig: Je nach dem wie die Liftbetriebskosten abrechnungsmäßig zu behandeln sind, schreiben Sie die Pauschal-Vorauszahlungen bei den Betriebskosten (als Erhöhung dieser) oder auf der (neuen) Position 4 vor. Die Vorschreibungsbeträge kann man jederzeit zum Monatsersten ändern. Es ist aber sinnvoll, diese nicht rückwirkend für bereits bezahlte Vorschreibungen zu ändern. In Ihrem Fall also die Änderung ab dem 1. März zu machen und rechtzeitig anzukündigen. Der Erhöhungs- bzw. Liftkostenbetrag ist dann: Voraussichtliche Jahres-Liftbetriebskosten / 10 und nicht / 12 (wird aber keinen wahnsinnig großen Unterschied ergeben).

Alles klar?
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