13% USt. für Beherbergung

Auch für Hausverwalter kompliziert
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Tom
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13% USt. für Beherbergung

Beitrag von Tom »

Frage:
Ich habe in meinem Haus nun eine Einheit, die ich mit AirBnB vermarkte. Das müsste ich allerdings mit 13% USt. verbuchen. Ist es möglich, ein Umsatzkonto mit 13% einzurichten, damit ich das ordentlich verbuchen kann?

Antwort:
Ja natürlich. Neues Umsatz-Buchungskonto anlegen mit USt.-Kennzahl 006. Auch unter 1bisX > Einstellungen global > Diverses den Umsatzsteuersatz 13% anlegen.
Am besten dann die Wohnung in der Tabelle Objekte als Leerstand angeben und für die Vermietungen Sonderrechnungen ausstellen. Bei diesen bei USt.-Kennung 1 13% angeben und das neue Buchungskonto zuordnen. Dann wird die Zahlung automatisch richtig verbucht.

Neues Buchungskonto anlegen: 1bisX Zentrale > [Daten für Buchungen...] > [Liste Buchungskonten] > [Neues Buchungskonto anlegen...]
Die Finanzamt-Kennzahl ist gleich wie die übrigen Umsatzkonten, also 9460. Kontonummer und Bezeichnung können Sie selbst wählen.
Maria
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RE: 13% USt. für Beherbergung

Beitrag von Maria »

Danke für die Info - Das Buchungskonto habe ich so eingerichtet, bei den Rechnungen schlägt es dieses aber nicht vor - was muss ich machen, damit mir die Option 13% dort aufscheint?
Tom
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RE: 13% USt. für Beherbergung

Beitrag von Tom »

Hier: 1bisX > Einstellungen global > Diverses > rechts oben (zugelassene USt%-Sätze) einen neuen USt-%-Satz in die letzte Zeile eintragen.
Maria
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RE: 13% USt. für Beherbergung

Beitrag von Maria »

Der ist da schon drin - in den Rechnungen aber trotzdem nicht
Tom
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RE: 13% USt. für Beherbergung

Beitrag von Tom »

Doch: Klick auf die %-Zahl rechts der USt-Kennung und aus der Liste wählen. Egal jetzt ob Kennung 1oder 2. Ich würde Zeile 1 nehmen.

Edit: Bei Erstellung einer Sonderrechnung nimmt das Programm die beim Haus angegebenen Standard-USt%-Sätze und Buchungskonten.
Martina 33
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RE: 13% USt. für Beherbergung

Beitrag von Martina 33 »

Wäre es grundsätzlich auch möglich, die Airbnb Wohnung als Kurzzeitvermietung mit 13% anzulegen und wie mache ich das? Aus diversen Gründen wäre es nötig und wichtig, eine Kurzzeitvermietung einzutragen. Als Mieter würde ich Airbnb eintragen.  Danke und liebe Grüße
Tom
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RE: 13% USt. für Beherbergung

Beitrag von Tom »

Das geht derzeit nur, wenn im Haus keine Objekte bzw. Vorschreibungspositionen mit 20% USt. vorhanden sind. Dann beim Haus den USt-%-Satz 2 auf 13% mit dem entsprechenden Buchungskonto ändern und bei der Wohnung U=2 bei der Vorschreibungsposition angeben.

Hintergrund: Das Objekt liest vom Haus, welche USt-%-Sätze für Kennung 1 und 2 anzuwenden sind. Das wurde seinerzeit so programmiert, um für eine zukünftige Änderung der USt-%-Sätze vorbereitet zu sein und mit der dann notwendigen Umstellung möglichst wenig Aufwand zu haben. Dass jetzt in einem MRG Haus DREI %-Sätze (zusätzlich zu 0%) möglich ist, muss erst programmtechnisch umgesetzt werden. Wobei die Frage ist, was sich der Gesetzgeber noch für Umsatzsteuerschikanen einfallen lässt und wie diese fehlerfrei gehandhabt werden können.

Eine Möglichkeit fällt mir noch ein: Sie könnten ein neues Haus anlegen nur mit der/den Airbnb Wohnung/en, quasi als "Subhaus".
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