WEG: Vermietung von Allgemeinteilen

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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Tom
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WEG: Vermietung von Allgemeinteilen

Beitrag von Tom »

ich habe eine Frage: ein Miteigentümer ist auch Mieter eines Abstellplatzes der der Allgemeinheit gehört.
Soll ich diesen Eigentümer nochmals anlegen um die Miete vorzuschreiben und verbuchen zu können. Er überweist die Miete mit den BK Kosten in einem Betrag. Oder soll ich den Betrag aufsplitten und die Miete als Ertrag buchen?


Antwort:
Ist der Abstellplatz im selben Wohnungseigentumshaus, in dem der Eigentümer eine Wohnung hat (was ich annehme), würde ich keinen neuen Kontakt anlegen (damit das Kontoblatt bzw. die Mahnung beide Vorschreibungen und alle Zahlungen zeigt).
Sonst schon (weil die Zahlungen auf unterschiedliche Bankkonten zu erfolgen haben).
Ich empfehle jedenfalls, ein eigenes Buchungskonto anzulegen, auf dem die Mieteinnahmen der WEG für Allgemeinteile gebucht werden. In dem Fall also eines für 20% USt, also zB 1021 UmsätzeAllgemeinmiete 20% mit USt-KZ 022 und FA-KZ 9460 und dieses Buchungskonto beim Objekt (und dann auf der Vorschreibung) als Buchungskonto für Zahlungen definieren.
Das Zusatzmodul AbrechnungPlus wird dann die Mieteinnahmen der Allgemeinteile der WEG auf die Wohnungseigentümer entsprechend den Eigentumsanteilen aufteilen.
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