Noch eine Frage zur Umsatzsteuer: Wenn ich einen Wohnungseigentümer aus den bekannten Branchen (Versicherung, Ärzte, Therapeuten, etc.) habe, bei dem ich mit 0% USt. vorschreiben muss - dann muss ich ja Monat für Monat die Vorsteuer manuell um diesen Anteil berichtigen. Im Zuge der Jahresrechnung stelle ich diese angefallene und nicht abgezogene Vorsteuer dann diesem Miteigentümer in Rechnung.
Wie bringe ich den Vorsteuerausgleich formschön und sauber in der Jahresrechnung unter? Hier wäre ähnlich wie beim Eigenverbrauch fein, wenn die Umbuchung der monatlichen Vorsteherberichtigung über das Programm erfolgen könnte und gleich zugeordnet werden könnte. Also eine Möglichkeit: Umbuchung Vorsteuer oder so, oder zumindest die Möglichkeit, die Kostenstelle Vorsteuerausgleich in die Jahresrechnung manuell einzufügen
Vorsteuerausgleich
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RE: Vorsteuerausgleich
Es ist noch nicht wirklich klar, wie und in welcher Höhe diese Vorsteuerkorrektur zu erfolgen hat, siehe http://lpe.at/1bisX/forum/showthread.php?tid=215
Nutzfläche bei MRG wahrscheinlich OK, aber bei WEG auch m2 oder evtl. doch Nutzwert als Basis der Berechnung?
Was ich von anderen Kunden gehört habe: Sie schreiben als zusätzliche Position die 20% Umsatzsteuer für die BK-, HK-, Lift- etc. Kosten vor (also auch mit 0% auf einer Position 5 bis 8). Damit entfällt eine Nachverrechnung.
Dieses Umsatzsteuergesetz ist vollkommen plemplem!
Nutzfläche bei MRG wahrscheinlich OK, aber bei WEG auch m2 oder evtl. doch Nutzwert als Basis der Berechnung?
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RE: Vorsteuerausgleich
Dazu noch: Auf der JK-Abrechnung eines jeden Mieters oder Wohnungseigentümers kann jedweder Betrag manuell noch hinzugefügt werden.Maria hat geschrieben: zumindest die Möglichkeit, die Kostenstelle Vorsteuerausgleich in die Jahresrechnung manuell einzufügen