Vorsteuerabzug aufteilen

Auch für Hausverwalter kompliziert
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Tom
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Vorsteuerabzug aufteilen

Beitrag von Tom »

NEU: "Die Vorsteuern betreffend die Anschaffungs- und Herstellungskosten, sowie Großreparaturen von Gebäuden, die der Unternehmer vor dem 31.03.2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder genutzt hat, sind in den 9 Kalenderjahren, welche auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgen, mit je 1/10 zu berichtigen.
Für die Errichtungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen, Kosten von Großreparaturen die nach 31.03.2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder genutzt wurden, verlängert sich der Vorsteuerberechtigungszeitraum auf 20 Jahre. Die Vorsteuern sind demnach in den 19 Kalenderjahren, welche auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgen, mit je 1/20 zu berichtigen.
Für alle anderen Anlagegüter beträgt die vorzunehmende Korrektur in den folgenden vier Kalenderjahren je 1/5."
Siehe WKO und §12 Abs 10 UStG

Wir dürfen also sofort die ganze Umsatzsteuer zahlen, aber die Vorsteuer nur scheibchenweise geltend machen!

Damit es noch "lustiger" wird, muss der aufgeteilte Vorsteuerabzug außerdem um ggf. vorhandenen Eigenverbrauchsanteil und/oder Anteil an Objekten mit 0% USt. für Nicht-Wohnzweck berichtigt werden. Also PER MONAT!

Daraus folgt für 1bisX:
1. USt.-Kennzahl 060 am Buchungskonto "Investitionsgüter" (oder wo auch immer Sie nicht sofort absetzbare Ausgaben buchen) löschen, damit die Vorsteuer bei der USt-Ermittlung nicht berücksichtigt wird.
2. Eine automatische Berechnung des jeweiligen Vorsteuerabzugs dieser irrwitzigen Regelung ist in 1bisX nicht möglich. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater! Könnte ja sein, dass zumindest er/sie das richtig berechnen kann...
Maria
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RE: Vorsteuerabzug aufteilen

Beitrag von Maria »

Es lebe das Stabilitätsgesetz - es hat uns viele Freuden gebracht
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