0% USt. bei Nicht-Wohnzweck

Auch für Hausverwalter kompliziert
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Tom
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0% USt. bei Nicht-Wohnzweck

Beitrag von Tom »

"Alle Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, die nicht dem Steuersatz von 10% oder 20% unterliegen, sind grundsätzlich unecht von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören die Vermietung von Büros, Geschäftsräumlichkeiten, Lagerplätzen, Sportplätzen, Saalräumlichkeiten etc. Befreit sind auch die Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften zur Erhaltung, dem Betrieb und der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen, soweit sie nicht Wohnzwecken dienen. Die Steuerbefreiung umfasst auch die Heizkosten."
Siehe WKO

Dazu: Solche Einnahmen sind bei der UVA unter USt-Kennzahl 020 (Übrige steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (§ 6 Abs. 1 Z 16) zu erklären.
Also wird auf jeden Fall ein neues Buchungskonto "Geschäft 0% USt." - oder so ähnlich - mit USt-Kennzahl 020, FA-Kennzahl 9460 und USt.% 0 benötigt.

Bei Mietobjekten ist es dann kein Problem: Als Buchungskonto beim Objekt (und dann in der Vorschreibung) dieses Konto angeben.

Beim WEG-Objekt mit Reparaturrücklage auch 0% ist es nicht so einfach. Die Zahlung muss aufgeteilt werden in 1. Reparaturrücklage und 2. Geschäft 0% USt., weil die Reparaturrücklage nicht als Einnahme zählt.
Das würde nur dann automatisch funktionieren, wenn der bezahlte Betrag exakt dem Vorschreibungsbetrag entspricht UND die Rücklage nur auf Position 1 vorschrieben wird. Allerdings gibt es WEGs, die zwei oder mehr Rücklagen vorschreiben, also irgendwo in den Positionen 5 bis 8. Und außerdem kommt garantiert der Tag, an dem die Zahlung nicht exakt ist.
Vorläufige holprige Lösung daher derzeit:
1. In der Evidenzliste für Buchungen den Betrag manuell aufteilen (Klick auf A)
2. Den ersten Betrag (Rücklage) manuell der VS zuordnen und gleich verbuchen [Nur diesen buchen].
3. Den zweiten Betrag (0% Einnahme) derselben VS zuordnen (sollte automatisch gehen, wenn die Zahlung der VS-Summe entspricht) und verbuchen.
4. In der Liste Buchungen das Buchungskonto der 0% Einnahme von Rücklage auf Geschäft 0% USt. ändern.

So weit zur Einnahme. Was die auch notwendige anteilige Vorsteuerberichtigung anbelangt, bin ich noch nicht fündig geworden, wo diese in der UVA zu erfolgen hat.
Ich vermute, dass die Berichtigung unter Kennzahl 067 mit Minus davor richtig sein könnte. Die Höhe wäre dann vielleicht: Summe m2 von Objekten mit 0% USt. bei Nicht-Wohnzweck / Summe m2 des Hauses * Vorsteuer. Und das natürlich per Monat.
Tom
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RE: 0% USt. bei Nicht-Wohnzweck

Beitrag von Tom »

In der aktuellen Version von 1bisX ist auch 0% USt. bei Nicht-Wohnzweck in WEG-Häusern kein Problem: Bei jedem Objekt eines WEG-Hauses erscheint eine weitere Eingabemöglichkeit: Wenn bei allen Vorschreibungspositionen als USt-Kennung 0 eingetragen ist, kann angegeben werden, welcher Teil der Zahlung nicht als Reparaturfondsdotierung zu buchen ist und auf welches Buchungskonto. Die Verbuchung der Zahlung wird dann automatisch aufgeteilt zwischen Buchungskonto für 0% USt. (oben) und Buchungskonto für Geschäft 0% (unten).
Falls noch nicht vorhanden, muss dafür ein entsprechendes Buchungskonto mit den Daten wie oben beschrieben angelegt werden (Buchungskonto anlegen: Tabelle Buchungen > [Buchungskonten] > [Neues Buchungskonto anlegen...] )
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