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Pauschalmietzins möglich?
Verfasst: 10.02.2016, 07:08
von MOLI
Pauschalmietverträge sind ja grundsätzlich auch bei Vollanwendung des MRG zulässig. Oft haben wir bei befristeten Verträgen Pauschalverträge (ohne Steigerung BK).
Kann ich Pauschalmietzins im System einpflegen? (oder muss ich mir "händisch" NMZ und BK rausrechnen)?
Wie kann ich "verhindern" dass sich - bei ändernden BK - der Pauschalmietzins ändert?
Danke.
RE: Pauschalmietzins möglich?
Verfasst: 12.02.2016, 01:34
von Tom
Wenn alle Objekte des Hauses Pauschalmieten haben, ist es kein Problem: Keine BK vorschreiben und keine BK-Abrechnung machen. Die gesamten BK zahlt dann der Hauseigentümer aus den eingenommenen Mieten. Wäre es generell so, würde man gar kein spezielles Hausverwaltungsprogramm benötigen. So ist es zB in ganz Skandinavien.
Aber wenn es nicht auf alle zutrifft, ist es ohne Workaround nicht möglich, weil bisher noch nie benötigt wurde. Mein Vorschlag: Miete + BK normal vorschreiben und in einer Position 5 bis 8 den BK-Betrag mit Minus davor als "BK Abzug" oder so vorschreiben. Und bei dieser Wohnung dann die BK-Abrechnung manuell auf Null setzen bzw. den Leerstand als Zahler eintragen (falls die Pauschalmiete dann noch gilt).
Der BK-Betrag an Pos. 2 muss vorgeschrieben werden, damit der Verteilungsschlüssel für die übrigen Wohnungen stimmt. Er wird mit Vorschreibungsbetrag/Summe aller Vorschreibungsbeträge gerechnet. Für die Abrechnung wird der Schlüssel für Monat Dezember des Abrechnungsjahres verwendet.
Außerdem kann ja sein, dass ein Mieterwechsel stattfindet, bei der eine Pauschalmiete nicht mehr möglich ist. Dann müssen die Vorschreibungsbeträge aller 12 Monate vorhanden sein, damit die Abrechnung richtig wird.