RE: Hausverwalterhonorar Abrechung
Verfasst: 05.01.2016, 14:42
Hallo Günther,
also was Sie mit dem Hauseigentümer als Verwaltungshonorar vereinbart haben, ist alles, was Sie an Verwaltungshonorar zu erhalten haben. Sie können im Prinzip mit dem Hauseigentümer jedes Honorar vereinbaren. Aber die, an die Mieter weiter verrechenbaren Kosten in den BK, sind in der Höhe gesetzlich gedeckelt. Was die Mieter an Verwaltungshonorar zahlen, gehört dem Hauseigentümer. Dieser zahlt es dann weiter an Sie. Analog dazu: Versicherungsprämien, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfer, etc. nur gibt es bei diesen keine gesetzliche Obergrenze.
Um das Honorar dem Hauseigentümer in Rechnung zu stellen, verwenden Sie die Verwaltungslösung, mit der Sie die Buchhaltung Ihrer Verwaltungsfirma machen. Sie können überhaupt auch 1bisX dafür verwenden, indem Sie ein "freies Mandat ohne Objekte" als Haus/Mandat anlegen. Hauseigentümer/Mandant ist dann Ihre Verwaltungsfirma. Siehe dazu auch den anderen heutigen Thread.
also was Sie mit dem Hauseigentümer als Verwaltungshonorar vereinbart haben, ist alles, was Sie an Verwaltungshonorar zu erhalten haben. Sie können im Prinzip mit dem Hauseigentümer jedes Honorar vereinbaren. Aber die, an die Mieter weiter verrechenbaren Kosten in den BK, sind in der Höhe gesetzlich gedeckelt. Was die Mieter an Verwaltungshonorar zahlen, gehört dem Hauseigentümer. Dieser zahlt es dann weiter an Sie. Analog dazu: Versicherungsprämien, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfer, etc. nur gibt es bei diesen keine gesetzliche Obergrenze.
Um das Honorar dem Hauseigentümer in Rechnung zu stellen, verwenden Sie die Verwaltungslösung, mit der Sie die Buchhaltung Ihrer Verwaltungsfirma machen. Sie können überhaupt auch 1bisX dafür verwenden, indem Sie ein "freies Mandat ohne Objekte" als Haus/Mandat anlegen. Hauseigentümer/Mandant ist dann Ihre Verwaltungsfirma. Siehe dazu auch den anderen heutigen Thread.