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AfA buchen

Verfasst: 08.06.2015, 09:26
von Helmut
Wir haben die AfA (Gebäude und Investitionen) selbst berechnet und wollen gerne wissen wie diese ins Programm eingebucht werden können. mfg

RE: AfA buchen

Verfasst: 08.06.2015, 14:56
von Tom
Ja, dieses Buchungskonto müsste schon vorhanden sein, wenn nicht, einfach neu anlegen:
Nr 8930 "HE-Abschreibungen", Kennzahl 9500

Am einfachsten ist es, ein neues Geldkonto "Abschreibungen" (ohne Saldenberechnung) anzulegen und die Beträge (mit Minus davor) per 31.12. in diesem auf das Buchungskonto einzutragen.

Sie können aber auch ein neues erfolgsneutrales Buchungskonto "Kumulierte Abschreibungen" (ohne jede Kennzahl) anlegen und die Buchungen über das vorhandene Geldkonto "Umbuchungen" machen. Dabei werden zwei Buchungen benötigt: 1. wie oben, 2. die Gegenbuchung (ohne Minus) auf dieses neue Buchungskonto.

Falls Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten angefallen sind, wird es leider komplizierter. Sie müssen je nach Art auf unterschiedliche Buchungskonten gebucht werden (siehe dazu zB auch https://www.jusline.at/28_Vermietung_und_Verpachtung_EStG.html):
Kennzahl 9470: Absetzbare Aufwendungen nach § 28 Abs. 2 (Zehntelabsetzungen)
Kennzahl 9480: Absetzbare Aufwendungen nach § 28 Abs. 3 (Zehntel-/Fünfzehntelabsetzungen)
Kennzahl 9490: Absetzbare Aufwendungen nach § 28 Abs. 4 (Zehntelabsetzungen)
Bei Bedarf entsprechende Buchungskonten neu anlegen. Generell gilt: Ausgaben gem. EStG § 28 Abs. 2 bis 4 müssen, bzw. können, auf 10 bzw. 15 Jahre aufgeteilt (abgeschrieben) werden. Die Ausgabe selbst muss also auf einem erfolgsneutralen Buchungskonto, zB 9030 Investitionsgüter ohne FA-KZ aber mit USt-KZ 060, damit die Vorsteuer berücksichtigt wird (oder ein neues anlegen), gebucht werden.
Die Buchung der absetzbaren Aufwendung erfolgt über das Geldkonto "Umbuchungen", wobei die Ausgabe auf einem dieser drei Buchungskonten erfolgt, die Gegenbuchung auf dem Buchungskonto, auf dem die Ausgabe gebucht wurde - jeweils mit 0% USt.