Haus parifiziert und Mieter vorhanden
Verfasst: 23.02.2015, 15:26
Frage:
Ich würde gerne wissen, wie man mit Ihrem Programm ein Haus verwaltet, das parifiziert wurde - in dem nun einerseits Wohnungseigentümer per Eigennutzung leben und andererseits noch einige vermietete Wohnungen unter das MRG fallen (Altverträge).
Antwort:
Da wird das Haus auf zwei (oder mehr) Häuser aufgeteilt: Eines (oder mehrere) gem. MRG, eines gem. WEG. Maßgeblich ist immer, in wessen Namen und auf wessen Rechnung die Vorschreibungen ausgestellt werden = Hauseigentümer/in (bei WEG immer die Wohnungseigentumsgemeinschaft, die im Grundbuch eingetragen ist oder werden wird).
Wurde das Haus voll- oder teilparifiziert?
Wenn teil, also ein Teil der Wohnungen in Wohnungseigentum parifiziert und der andere nicht, gibt es zwei Eigentümer: Neue Wohnungseigentumsgemeinschaft und Eigentümer(gemeinschaft) der Mietwohnungen wie bisher -> zwei Häuser an der selben Adresse.
Wenn voll, also alle Wohnungen parifiziert und jede mit einem Wohnungseigentümer verbunden, wobei einige Wohnungen davon wie bisher von Altmietern genutzt werden, kommt es darauf an, was die Wohnungseigentümer der vermieteten Wohnungen wollen. Alle Wohnungseigentümer sind zunächst "Kunden" der Wohnungeigentumsgemeinschaft. Vermietet jemand die eigene Eigentumswohnung, ist der Mieter Kunde des Wohnungseigentümers. Den Verwalter interessiert es überhaupt nicht, was der Wohnungseigentümer mit seiner Wohnung macht - selbst darin wohnt, einem Verwandten zur Verfügung stellt oder vermietet. Das ist für die Verwaltung des Wohnungseigentumshauses völlig egal, weil eine Sache zwischen Wohnungseigentümer und Nutzer der Wohnung.
Will der Wohnungseigentümer aber seine vermietete(n) Eigentumswohnung(en) nicht selbst verwalten, sondern beauftragt den Verwalter der WEG damit, entsteht ein neues Verwaltungsmandat = Haus, wobei der Wohnungseigentümer nun in der Rolle eines Hauseigentümers = Mandanten auftritt. Sein "Haus" ist dann ein MRG-Haus und besteht aus seiner/seinen vermieteten Eigentumswohnung/en.
WICHTIG: Jeder Hauseigentümer muss immer sein eigenes Bankkonto haben, mit dem sein Mandat verwaltet wird! Mischen führt zu Chaos.
Ich würde gerne wissen, wie man mit Ihrem Programm ein Haus verwaltet, das parifiziert wurde - in dem nun einerseits Wohnungseigentümer per Eigennutzung leben und andererseits noch einige vermietete Wohnungen unter das MRG fallen (Altverträge).
Antwort:
Da wird das Haus auf zwei (oder mehr) Häuser aufgeteilt: Eines (oder mehrere) gem. MRG, eines gem. WEG. Maßgeblich ist immer, in wessen Namen und auf wessen Rechnung die Vorschreibungen ausgestellt werden = Hauseigentümer/in (bei WEG immer die Wohnungseigentumsgemeinschaft, die im Grundbuch eingetragen ist oder werden wird).
Wurde das Haus voll- oder teilparifiziert?
Wenn teil, also ein Teil der Wohnungen in Wohnungseigentum parifiziert und der andere nicht, gibt es zwei Eigentümer: Neue Wohnungseigentumsgemeinschaft und Eigentümer(gemeinschaft) der Mietwohnungen wie bisher -> zwei Häuser an der selben Adresse.
Wenn voll, also alle Wohnungen parifiziert und jede mit einem Wohnungseigentümer verbunden, wobei einige Wohnungen davon wie bisher von Altmietern genutzt werden, kommt es darauf an, was die Wohnungseigentümer der vermieteten Wohnungen wollen. Alle Wohnungseigentümer sind zunächst "Kunden" der Wohnungeigentumsgemeinschaft. Vermietet jemand die eigene Eigentumswohnung, ist der Mieter Kunde des Wohnungseigentümers. Den Verwalter interessiert es überhaupt nicht, was der Wohnungseigentümer mit seiner Wohnung macht - selbst darin wohnt, einem Verwandten zur Verfügung stellt oder vermietet. Das ist für die Verwaltung des Wohnungseigentumshauses völlig egal, weil eine Sache zwischen Wohnungseigentümer und Nutzer der Wohnung.
Will der Wohnungseigentümer aber seine vermietete(n) Eigentumswohnung(en) nicht selbst verwalten, sondern beauftragt den Verwalter der WEG damit, entsteht ein neues Verwaltungsmandat = Haus, wobei der Wohnungseigentümer nun in der Rolle eines Hauseigentümers = Mandanten auftritt. Sein "Haus" ist dann ein MRG-Haus und besteht aus seiner/seinen vermieteten Eigentumswohnung/en.
WICHTIG: Jeder Hauseigentümer muss immer sein eigenes Bankkonto haben, mit dem sein Mandat verwaltet wird! Mischen führt zu Chaos.