Doppelte Buchführung und 1bisX

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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Tom
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Doppelte Buchführung und 1bisX

Beitrag von Tom »

FRAGE:
mir fehlen die Aktiva und Passiva – sagen mein Bilanzer und die Bank.
Gibt es in 1bis X eine Möglichkeit, die folgenden Punkte zu klären ?
1. EB (Eröffnungsbilanzen ) von 2020 einbuchen für:
Aktiva
Passiva
Und die 2 Konten müssen auch irgendwie wieder herauskommen

2. Annuität aufteilen:
Zinsen:  ->          Aufwand
Kreditrückz.->  erfolgsneutral
Spesen: ->          Aufwand

3. Beide Bankkonten müssen im Buchungsprogramm korrekt und aktuell abgebildet werden
Girokonto          -> haben wir
KreditKonto      -> fehlt. Wie hinein?
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ANTWORT:
1bisX hat eine integrierte vollständige Einnahmen-Ausgabenrechnung aber keine Doppelte Buchführung, mit der man eine Bilanz erstellen könnte.
Ist also ein Mandant in 1bisX "buchführungspflichtig" (muss eine Bilanz erstellen, also Kapitalgesellschaften und sonstige mit einem Netto-Jahresumsatz von über € 700.000), was auf die wenigsten zutrifft, muss eine zusätzliche Doppelte Buchführung gemacht werden – zumindest ein Mal im Jahr zur Erstellung der Bilanz. Die in 1bisX laufend erfassten Einnahmen und Ausgaben und erstellten Auswertungen sind dabei eine Sub-Buchhaltung, die für die Doppelte Buchführung verwendet werden können:
- Zur Ermittlung des Gewinns/Verlustes auf den Erfolgskonten (steuerlich relevante Einnahmen minus Ausgaben)
- Zur Ermittlung der Salden auf erfolgsneutralen Buchungskonten zB Finanzamtzahlungen, Privatentnahmen, Kreditrückzahlungen, Ausgaben für nicht sofort absetzbare Wirtschaftsgüter, etc.
- Zur Ermittlung der noch nicht bezahlten Forderungen (= offene Posten)
- Zur Ermittlung des Banksaldos (und ggf. Sparbuch- und Bargeldsaldo)

Es gibt noch Zusatzmodule für folgende Aufgaben:
- Eringangsrechnungen erfassen und Verwalten zur Ermittlung der offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
- Anlagenverwaltung: Ermittlung von Abschreibungen und Buchwerten für nicht sofort absetzbare Wirtschaftsgüter

In der Doppelten Buchführung werden also die Summen bzw. Salden aus 1bisX eingetragen und mit den für die Bilanz noch notwendigen Daten ergänzt. Wobei die Doppelte Buchführung ein eigenes Programm oder einfach auch nur eine entsprechend programmierte MS-Excel-Tabelle sein kann.

Zu den Fragen konkret:
1. nein, diese Möglichkeit gibt es in 1bisX nicht.
2. jede Zahlung kann beliebig aufgeteilt werden, um die entsprechenden Teile auf unterschiedliche Buchungskonten zu verbuchen. Falls das nicht laufend erfolgt ist, kann das auch als Umbuchungen der Summen am Ende des Jahres erfolgen (Einnahme auf Buchungskonto Kreditrückzahlung, Ausgabe auf Buchungskonto Zinsen bzw. Spesen)
3. Das Kreditkonto kann schon als eigenen Belegkreis (= "Geldkonto") angelegt werden und alle Zahlungen auf diesem anhand der Kreditkontoauszüge verbucht werden. Jedoch ist es meistens so, dass sämtliche Bewegungen auf dem Kreditkonto 1:1 auf dem Girokonto als Ausgaben abgebildet sind. Ist das der Fall, ist es unnötig, die Bewegungen auf dem Kreditkonto nochmals zu verbuchen. Dann ist der Stand des Kredites in der Bilanz Anfangstand abzüglich Kreditrückzahlungen gem. 2. und die erfolgswirksamen Zinsen und Spesen sind ohnehin erfasst.

Zusammengefasst:
- Die Erfolgseite der Bilanz, (Gewinn- und Verlustrechnung) wird fast vollständig in 1bisX abgebildet. "Fast" deswegen, weil Positionen ohne tatsächlichen Geldfluss nicht enthalten sind, zB Abschreibungen.
- Die Vermögenseite der Bilanz (Aktiva und Passiva) wird zum Teil abgebildet, siehe oben
- Das Eigenkapital wird in 1bisX gar nicht abgebildet. (Ist die Differenz der obigen beiden.)
--> mit 1bisX kann keine Bilanz erstellt werden. Aber 1bisX liefert das Meiste, was für sie benötigt wird.

Die Bilanz mit einem Programm für doppelte Buchführung (zB BMD) sollte dann kein allzu großes Problem sein. Aber möglicherweise ist es mit dieser MS Excel Vorlage noch einfacher:
https://templates.office.com/de-at/bila ... tm03934533

Eine buchführungspflichtige Kapitalgesellschaft (GmbH) als Eigentümergesellschaft für ein paar MRG-Häuser zu gründen ist wohl kaum jemals eine gute Wahl. Bringt normalerweise absolut keinen Vorteil, sondern das Gegenteil. Eine Kommanditgesellschaft (KG), Offene Gesellschaft (OG) oder eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) sind da schon einfacher. Da wird nur der Jahresgewinn (steuerlich relevante Einnahmen minus Ausgaben) benötigt aber keine obligatorische Vermögens- oder Eigenkapitalberechnung.
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