Saldo Reparaturfonds/-rücklage verwalten

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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Tom
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Saldo Reparaturfonds/-rücklage verwalten

Beitrag von Tom »

Frage:
Ich kann keinen Kontostand am Rücklagenkonto führen und auch keine Anfangsaussenstände für dieses eingeben, oder habe ich etwas übersehen?

Antwort:
Das ist richtig. Für die Verwaltung des Rücklagensaldos gibt es das Zusatzmodul "WEG Abrechnung", das außerdem bis zu 7 weitere "Geldtöpfe" mit Saldovortrag verwalten kann.
Wenn es "nur" um die Rücklagenverwaltung geht, zeigt eigentlich das Bankkonto der WEG den Saldo. Denn was darauf an Geld vorhanden ist, ist die Rücklage (ggf. berichtigt um die noch zu zahlenden Betriebskosten bzw. der Umsatzsteuer).

Außenstände sind Forderungen der WEG gegenüber den Wohnungseigentümern, also insgesamt inkl. Reparaturfonds, Betriebskosten, Heizung, Lift ... und ggf. Umsatzsteuer. Da es gar nicht wenig Wohnungseigentümer gibt, die einfach irgendwas zahlen, - zu wenig oder zu viel - macht es keinen Sinn, den Reparaturfondsanteil aus jeder einzelnen Zahlung oder Nichtzahlung heraus zu rechnen. Weil, wie gesagt, im Endeffekt der Banksaldo, bzw. Banksaldo + Sparbuch, den für Reparaturen zur Verfügung stehenden Rahmen ergibt.
Deshalb ist es auch wichtig, für jede WEG ein eigenes Bankkonto zu führen. Und deshalb schreibt auch der Gesetzgeber vor, dass der Verwalter verpflichtet ist, Außenstände binnen 6 Monaten gerichtlich einzutreiben.
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