Betriebskosten bei Leerstand

Das stimmt was nicht..., wie mache ich ... so wäre es besser...
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Tom
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Betriebskosten bei Leerstand

Beitrag von Tom »

Frage:
Da es zum 1. Mal einen Leerstand gibt, habe ich folgende Frage:
Werden die zu entrichtenden Betriebskosten automatisch vom Programm verbucht?
Wenn ja, wie und wo kann ich das sehen?
Oder muss ich die BK händisch einbuchen? Wenn ja, dann wie?

Antwort:
Bei Leerstand (Kennzahl Null) wird zwar der zu zahlende Betrag mit Null berechnet, aber die Netto-Betriebskosten in der Vorschreibung ausgewiesen. Sie sind somit "verbucht" und werden bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.
Eine separate Buchung ist daher nicht notwendig.

Zusatzfrage:
Das bestätigt unsere Annahme, dass das Programm die BK selbständig verbucht.
Aber wie und wo können wir das sehen?
Nun möchte ich noch wissen wie und wo diese Ausgabe, es handelt sich ja um eine Eigentümer Zahlung (Spesen) verbucht wird???.
Ich nehme ja an, dass das auch automatisch geschieht. Auf welchem Konto kann ich das also sehen?

Antwort:
Alle Betriebskosten (Wasser, Strom, Versicherung, etc.) zahlt immer der Eigentümer, egal ob Wohnungen vermietet sind oder nicht. Die Ausgaben werden auf den entsprechenden Buchungskonten gebucht. Am besten können Sie diese bei Tabelle Häuser, Reiter >Buchungen sehen: Wählen Sie die gewünschte Periode links und das anzusehende Buchungskonto rechts aus.

Die monatlichen Akonto-Verschreibungen der Betriebskosten sind EINNAHMEN des Eigentümers (wenn sie von den Mietern bezahlt werden), also keine Ausgaben.
Bei Leerstand werden natürlich keine Betriebskosten-Akonti einbezahlt, so dass der Hauseigentümer um diesen Betrag weniger zur Deckung der Betriebskostenausgaben eingenommen hat, er also selbst diesen Kostenanteil trägt so wie wenn er selbst die Wohnung nützen würde.
Daher ist bei Leerstand keinerlei Aktion notwendig, außer, dass alle Monatsvorschreibungen mit dem entsprechenden Betriebskosten-Akonto vorhanden sein müssen, um die Betriebskostenabrechnung erstellen zu können. Im Zeitpunkt der Abrechnung könnte die Wohnung ja auch wieder vermietet sein und da werden die Leerstands-Betriebskostenvorschreibungen natürlich berücksichtigt. Für die Abrechnung müssen nur die Vorschreibungen und die tatsächlich erfolgten Ausgaben vorliegen. Ob die monatlichen Akonto-Vorschreibungen tatsächlich bezahlt worden sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
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