Vermietung von Wohnungen und Büros an Diplomaten, Konsulate, Botschaften und internationale Organisationen in Österreich:
Umsatzsteuerbefreit ist die Vermietung an ausländische Vertretungsbehörden zum amtlichen Gebrauch sowie die Vermietung an Diplomaten zu Wohnzwecken zu deren persönlichen Gebrauch. Anders als bei der "normalen" Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Büros bleibt für den Vermieter die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aufrecht.
Achtung:
Die Befreiung erstreckt sich auch auf die Vermittlungsprovision des Maklers.
Hinweis:
Unter die Steuerbefreiung für Wohnungen fallen neben dem Hauptmietzins und den Betriebskosten auch die Aufzugsbenützung und die vom Vermieter als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Mitvermietete Garagenplätze fallen ebenso unter die Steuerbefreiung. Die Befreiung erstreckt sich jedoch nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände.
Praktische Vorgangsweise:
Für die steuerfreie Vermietung ist das Formular U46 erforderlich, in dem unter anderem der Vermieter und der Mietgegenstand bereits angegeben werden müssen. Das ausgefüllte und von der Vertretungsbehörde bestätigte Antragsformular ist beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten einzureichen, das die Bescheinigung für den Vermieter ausstellt. Die Steuerfreiheit gilt für den in der Bescheinigung angegebenen Zeitraum, längstens jedoch für die Dauer des Mietverhältnisses.
Der Umsatz ist in der Umsatzsteuervoranmeldung unter der Kennzahl (KZ) 015 einzutragen.
Quelle: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=457914&dstid=725
In 1bisX: Wenn die Einnahmen vom steuerbefreiten Diplomaten auf ein entsprechendes Buchungskonto gebucht werden, werden sie automatisch im Umsatzsteuerbericht separat ausgewiesen. Das Buchungskonto muss also die Umsatzsteuerkennzahl 015 haben. Als Bezeichnung empfohlen: "Einnahmen 0% Diplomaten". Die Finanzamt-Kennzahl 9460 für den Einkommensteuerbericht ist gleich wie die übrigen Einnahmenkonten.
2017-05-30: Ab 1bisX Version 6.08 bitte auch die Checkbox Diplomat0% beim Objekt (und bei den Vorschreibungen) anklicken.